Pflegekräfte
Wir vermitteln ausschließlich erfahrene Pflegekräfte aus Polen. Wir garantieren, dass die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft ihre Arbeit aufnehmen kann?
Bis eine Betreuungskraft ihre Arbeit bei Ihnen aufnehmen kann, vergehen 5-7 Tage. Manchaml kann es auch schon nach 3 Tagen so weit sein.
Vor dem Einsatz müssen Formalitäten erledigt werden, wie z.B.:
Sind die Betreuungskräfte ausgebildet?
Auch wenn umgangssprachlich der Begriff Pflegkraft verwendet wird, rein fachlich gesehen handelt sich um Betreuungskräfte – hier in Deutschland werden sie als Alltagsbegleiter bezeichnet. Viele Betreuerinnen haben spezielle Kurse besucht oder langjährige Erfahrung als Betreuungskraft. Zudem haben einige unserer Betreuungskräfte eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwestern, Physio-, Ergotherapeutin oder Altenpflegerin, allerdings werden diese in Deutschland nicht anerkannt. D.h. auch wenn die Pflegekraft z.B. ausgebildete Krankenschwester ist, darf sie sich nur um den Haushalt und die Grundpflege kümmern.
Arbeiten die Betreuungspersonen wirklich 24 Stunden?
Nein, natürlich nicht. Für die Arbeitszeiten gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
Wieso wird dann der Begriff „24 Stunden Pflege“ verwendet?
Der Begriff „24 Stunden Pflege“ oder „rund-um-die Uhr Betreuung“ hat sich im Sprachgebrauch etabliert und wird nur deshalb auf unserer Homepage verwendet.
Dadurch, dass die Betreuungskräfte zusammen mit den Pflegebedürftigen im Haushalt leben, bietet es eine nahezu „24-Stunden-Sicherheit“, denn die Betreuungskräfte sind i.d.R. überwiegend vor Ort und können- sofern ein Notfall eintritt – eingreifen und weitere Maßnahmen veranlassen.
Wer selbst schon einen Angehörigen gepflegt hat weiß genau: Die Betreuung und Pflege ist eine sehr anstrengende Tätigkeit.
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte müssen sich ausruhen, wie jeder andere Mensch auch. Sie brauchen Zeit für sich, um Kontakte zu pflegen, ihren Freizeitaktivitäten nachzugehen und können nur mit genügend Erholungszeiten neue Energie tanken.
Werden die Senioren immer von demselben Personal betreut?
In der Regel ist das so organisiert, dass die Betreuungskräfte sich im 2-3 Monatsturnus abwechseln, sodass der Pflegebedürftige zwei feste Bezugspersonen hat.
Was geschieht, wenn ich die Betreuung nicht mehr benötige?
Kein Problem – Flexibilität muss sein, denn es kann sich Vieles in kurzer Zeit verändern: Die betreute Person muss für längere Zeit ins Krankenhaus, muss zukünftig in einem Pflegeheim betreut werden oder der Todesfall tritt ein.
Bei einem Krankenhausaufenthalt, der länger als 14 Tage dauert, fährt die Betreuung nach Hause, bis die zu betreuende Person aus dem Krankenhaus entlassen wird.
Wichtig: Wir haben keinerlei „spezielle“ Bedingungen wie z.B. „…zum Quartalsende“ oder eine Mindestvertragslaufzeit. Sie können jederzeit mit einer 14-tägigen Frist kündigen.
Ein Todesfall bedingt die automatische Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen.
Wird ausschließlich Personal aus Polen eingesetzt?
Ja, wir arbeiten derzeit ausschließlich mit zuverlässigen Betreuungskräften aus Polen.
Wie gut sprechen die Betreuungspersonen Deutsch?
Bei den meisten Betreuungskräften aus Polen bewegen sich die Kenntnisse zwischen mittel und gut. Es gibt aber auch Betreuungskräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen.
Betreuungskräfte, die keinerlei Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen, vermitteln wir nur in Ausnahmesituationen auf ausdrücklichem Wunsch und unter Berücksichtigung der Umstände.
Darf ich die Betreuungskraft zu anderen Tätigkeiten direkt beauftragen?
Auf keinen Fall darf die Betreuungskraft zu weiteren Tätigkeiten beauftragt werden. Das kann zu einer unerlaubten Beschäftigung führen. Die entsendeten Betreuungskräfte unserer Partnerfirmen haben die Anweisungen erhalten, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne diese von ihrer Firma aus dem EU- Ausland vorher angeordnet zu bekommen.
Sollten jedoch Änderungen notwendig werden, setzen Sie sich bitte zunächst mit uns in Verbindung – wir können die notwendigen Angleichungen oder auch Änderungen schnell und legal veranlassen. Dies dient Ihrem Schutz, zum Schutz des ausländischen Dienstleistungsunternehmens und dem entsendeten Personal aus dem EU-Ausland sowie auch zu unserer Sicherheit. Daher erwarten wir von Ihnen keine Änderungen selbsttätig vorzunehmen. Unser guter Ruf ist uns sehr wichtig.
Gibt es auch Pflegebedürftige, die sie ablehnen müssen?
Manchmal kommt es vor, dass wir eine Vermittlung ablehnen müssen. Zum Beispiel dann, wenn es medizinisch nicht vertretbar ist in häuslicher Umgebung gepflegt zu werden.
Weitere mögliche Ablehnungsgründe: Die Rahmenbedingungen sind für die Betreuungskräfte nicht zumutbar, ein starke Aggressivität oder schwere psychische Erkrankungen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Ein abschließbares, sauberes Zimmer mit Fenster zum Lüften und üblicher Grundausstattung wie Bett, Schrank und Tisch sind die Grundvoraussetzungen für die Übernahme einer Pflege. Dazu gehört auch Zutritt zum Sanitär- und Badbereich: Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss jederzeit gewährleistet sein, Internetanschluss und Telefon, sodass die Betreuungsperson mit ihren Verwandten in Verbindung bleiben und Bankgeschäfte tätigen kann.
Die Bereitschaft eine fremde Person im Haushalt zu akzeptieren, ist eine weitere Voraussetzung. Erfahrungsgemäß haben die meisten Pflegebedürftigen damit am Anfang ein Problem. Dies löst sich aber in den ersten ein bis zwei Wochen auf – danach können sie es sich kaum noch vorstellen wieder alleine zu leben.
Was passiert, wenn die Chemie doch nicht stimmt?
Dann erfolgt ein Wechsel und eine neue Betreuerin wird mit der Betreuung und Pflege beauftragt.
Wie oft wechseln die Betreuungskräfte?
In der Regel wechseln sich alle 2-3 Monate zwei gleiche Kräfte ab. Wir können jedoch nicht garantieren, dass es immer dieselben Betreuungskräfte sind. Die Betreuungskräfte entscheiden letztendlich, ob sie wieder kommen möchten.
Welche Aufgaben erfüllt die Betreuerin?
Die Betreuungsperson übernimmt i.d.R. die Haushaltsführung und Grundpflegetätigkeiten, diese sind:
Bereich Hygiene: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung;
Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchender Wohnung/ Pflegeeinrichtung, Einkaufen, Artzbesuche
Sie übernimmt keine Behandlungspflege.
Die Betreuungsperson ist nicht für die Grundreinigung oder Entrümpelung zuständig.
Wo sind die Grenzen der möglichen Betreung?
Wir müssen die Betreuungsdienstleistung ablehnen, wenn die Versorgung zu Hause medizinisch nicht (mehr) vertretbar ist. Das kann bei Pflegegrad 5 und schweren Krankheiten der Fall sein. Aber auch, wenn die Familie erforderliche Einsätze eines ambulanten Pflegedienst aus Kostengründen ablehnt.
Ab Pflegegrad 4 erfolgt bei uns daher eine spezielle Prüfung, ob und wie der Einsatz einer Betreuungskraft aus Polen erfolgen kann, sodass eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet ist.
Was ist ein Pflegegrad und wie erfolgt die Bewertung?
Können die Kosten für die Betreuung von der Steuer abgesetzt werden?
Wir sind nicht berechtigt, Sie steuerlich zu beraten. Für die nachfolgenden Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Nur wenn Sie eine Betreuungskraft legal beschäftigen, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Selbstständige Betreuungskräfte können laut einem Urteil des Amtsgerichts München als Scheinselbständige gelten, was nicht legal ist.
Generell ist die Absetzbarkeit davon abhängig, wer der Auftraggeber ist.
Hier ist zu unterscheiden, ob Ihr Angehöriger selbst (als zu pflegende Person) der Auftraggeber ist oder Sie als Angehöriger.
Der Angehörige selbst ist Auftraggeber:
Hier tritt §35 des Steuergesetzes in Kraft.Sie können die Kosten für die Betreuungskraft steuerlich geltend machen. Kosten bis maximal 20.000 EUR sind ansetzbar. Die maximale Steuergutschrift beträgt aktuell 4.000 EUR, d. h. Sie können maximal 4.000 EUR von Ihrer Steuerschuld abziehen. Jedoch ist eine Minusgutschrift nicht möglich (wenn Sie also gar keine Steuern zahlen, können Sie die Kosten auch nicht abziehen).
Sie als Angehöriger sind Auftraggeber:
Hier tritt §33 des Steuergesetzes in Kraft. Es handelt sich hierbei um den Nachweis, dass die zu pflegende Person nicht alleine für die Kosten aufkommen kann und das Kind/ die Kinder hierfür aufkommen. Ist der Nachweis erfolgreich, ist eine Anerkennung möglich.
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR. BITTE SETZEN SIE SICH FÜR WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN MIT EINEM STEUERBERATER IN VERBINDUNG.
Wir vermitteln ausschließlich erfahrene Pflegekräfte aus Polen. Wir garantieren, dass die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Mit unserer transparenten Kostenstruktur haben Sie einen genauen Überblick und Planungssicherheit für den gesamten Betreuungszeitraum.
Seit 2007 vermitteln wir von Markdorf aus examinierte, deutschsprachige Pflegekräfte aus Polen für die Region Bodensee und Oberschwaben.
Die Entsendung geschieht auf der Grundlage des deutschen Entsendegesetzes. Wir stellen sicher, dass die Entsendung legal ist und alles korrekt abläuft.